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Hiermit bestätige ich diese folgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ABG gelesen zu haben und erkenne sie vollständig an. Jetzt hier klicken und registrieren!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABG Akquisitions- und Beratungsgesellschaft mbH
www.abgmbh.info
Präambel:
Die ABG Akquisitions- und Beratungsgesellschaft mbH (ABG) ist Spielvermittler im Sinne des § 14 des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag). Die Spieler können aufgrund der Spielvermittlung durch ABG nach näherer Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen an dem Lotteriespiel der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG (Spielveranstalter) teilnehmen.
Die jeweiligen Spielverträge kommen ausschließlich unmittelbar zwischen dem Spieler und dem Spielveranstalter zu Stande. Das Rechtsverhältnis zwischen Spieler und Spielveranstalter richtet sich nach den jeweils gültigen AGB`s des Spielveranstalters, die von uns in unseren Geschäftsräumen bereitgehalten und auf Verlangen übersandt und im Internet unter Teilnahmebedingungen Westlotto eingesehen werden können.
Die nachstehenden Bedingungen betreffen nur das Verhältnis zwischen dem Kunden von ABG und dem Spieler zu ABG. Der Inhalt wird nach den folgenden Bedingungen geregelt.
§ 1
Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist unzulässig. Sie werden vom Spiel ausgeschlossen.
§ 2
Zum Treuhänder gem. § 14 Abs. 2 Ziffer 5 des Lotteriestaatsvertrages wird bestellt Herr Rechtsanwalt und Notar Bernhard Langkamm, Geschwister-Voß-Str. 1, 49497 Mettingen (Treuhänder). Der Kunde beauftragt zunächst die ABG, als Spielvermittler tätig zu werden. Der Kunde bestimmt die Größe der Spielgemeinschaft und die Höhe des jeweiligen Spieleinsatzes, der im Voraus erhoben wird. Er bestimmt ferner die Laufzeit des Spieles. Mit Erteilung des Auftrages wird ABG entsprechend unter der Hinzuziehung des Treuhänders die Spielscheine einlösen und bei dem Treuhänder hinterlegen. Dem Kunden werden die Spielkarten in Form von Visitenkarten, oder anderen bedruckten Medien, mit den festgelegten gespielten Lottozahlen über die Firma cards4europe GmbH & Co. KG, die diese herstellt, aufgrund separater vertraglicher Vereinbarung geliefert und ausgehändigt. Der Kunde seinerseits händigt diese Karten im Anschluss daran unentgeltlich an den Spieler aus. Der Spieler muss sich mit einer Registrierungsnummer zur Teilnahme am Spiel auf der Website www.abgmbh.info registrieren und identifizieren. Die Höhe des Spieleinsatzes wird ihm bei der Registrierung bekannt gegeben. Die Anzahl der Mitspieler ist abhängig von der Größe der Spielgemeinschaft. Die Größe der Spielgemeinschaft wird von dem Kunden vorgegeben und ergibt sich aus dem Aufdruck auf der Karte (Losanteil). Der Spielzeitraum ist ebenfalls auf der Karte abgedruckt. Mit ordnungsgemäßer Registrierung ist der Spieler alleiniger Berechtigter aus dem Spielvertrag mit dem Spielveranstalter, alle Rechte und Pflichten gehen insoweit mit der Registrierung von dem Kunden auf den Spieler über. Der Spieler spielt mit den auf der Karte genannten Tippreihen für den auf der Karte benannten Zeitraum jeweils am Mittwoch und/oder Samstag Lotto mit.
§ 3
Mit Registrierung durch den Spieler beauftragt dieser die ABG mit der Spielvermittlung in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages.
§ 4
Kunde und Spieler beauftragen den Treuhänder Rechtsanwalt und Notar Bernhard Langkamm mit der Verwahrung der gelösten Scheine. Diese können dort von jedem Kunden und Spielteilnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
§ 5
ABG leitet die vom Kunden entrichteten und von ABG vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG gem. § 14 Abs. 2 Ziffer 3 des Lottostaatsvertrages weiter.
§ 6
Die Anzahl der Mitspieler ist abhängig von der Größe der Spielgemeinschaft und ergibt sich aus dem Aufdruck auf der Karte (Losanteil). Mit Registrierung hat der Spieler einen Anspruch auf einen Gewinnanteil in Höhe 1 /Teilnehmerzahl mal Gewinn.
Hinweis: Alle bedruckten Medien mit der Marke bestwin von cards4europe GmbH & Co. KG werden ausschließlich in der Spielgemeinschaftsgröße von 250 Teilnehmern heraus gegeben und gespielt.
Beispiel:
In einer Ausspielung gibt es für sechs Richtige zwei Mio. €, die Größe der Spielgemeinschaft ist 250 Personen. Daraus ergibt sich ein Gewinnanteil von: 1/250 x 2.000.000,00 € = 8.000,00 €.
§ 7
Die anfallenden Gewinne werden zu 100 % an die beteiligten Mitspieler ausgeschüttet. Gewinne unter 250,00 € werden am Ende der Spiellaufzeit auf das vom Spieler angegebene Konto überwiesen. Höhere Gewinne werden unverzüglich nach Eingang bei dem Treuhänder ausgeschüttet. Die im Bereich des üblichen liegenden Kosten des Zahlungsverkehrs trägt ABG. Zusätzliche vom Spieler verursachte Kosten werden dem Spieler belastet.
§ 8
Kunde bzw. Spieler beauftragen den Treuhänder Rechtsanwalt und Notar Bernhard Langkamm, die Gewinnansprüche gegenüber der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG geltend zu machen und einzuziehen. Der Treuhänder rechnet die Gewinnansprüche mit jedem Spieler ab. Der Spielteilnehmer erteilt dem Treuhänder insoweit alle Vollmachten, die er benötigt, um das Spiel als Treuhänder im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziffer 5 des Lotteriestaatsvertrages abzuwickeln. Dies bedeutet insbesondere, dass die Gewinnzahlungen ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders überwiesen werden und nur der Treuhänder zur Geltendmachung der Gewinne berechtigt ist.
Sämtliche Auszahlungen setzten voraus, dass sich der Spieler dem Treuhänder gegenüber ausweist, damit insbesondere auch das Alter des Spielers festgestellt werden kann.
§ 9
Mit Beendigung des Spiels erfolgt eine vollständige Abrechnung und Auszahlung an alle Spieler. Der Treuhänder ist verpflichtet, sämtliche Spielunterlagen sechs Monate ab Beendigung des Spiels aufzubewahren.
§ 10
Ausgeschlossen ist eine Haftung von ABG für Aussagen seines Kunden auf Karten, gedrucktem Begleitmaterial, in mündlicher Form oder sonst wie gemachte Zusagen über bestimmte Eigenschaften, es sei denn ABG trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Im Übrigen ist die Haftung von ABG sowie seiner Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es handelt sich um Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, um Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder um eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Höhe der Haftung ist, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt. ABG haftet nicht für aus dem schadenstiftenden Ereignis entstehenden mittelbaren- bzw. Folgeschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung von ABG im Bezug auf wesentliche Vertragspflichten auf 250.000,00 € beschränkt.
§ 11
Der Kunde/Spieler erklärt mit Auftragserteilung bzw. Registrierung das Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten, die er jederzeit einsehen kann. ABG hat die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.
§ 12
Der Kunde/Spieler erkennt an, dass ABG entsprechend § 14 Abs. 2 Nr. 3 des Lotteriestaatsvertrages mindestens 2/3 des vom Kunden vereinnahmten Betrages an die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG zur Teilnahme am Spiel weiterleitet.
Von ABG abzuführende Spielteilnahmegebühren an die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 des Lotteriestaatsvertrages:
Zum Spiel Lotto 6 aus 49 mit Teilnahme je eine Tippreihe an den Mittwochs- und Samstagsausspielungen
Spieldauer Lottoteilnahme |
1 Monat
(8 Aus-spielungen) |
3 Monate
(26 Aus-spielungen) |
6 Monate
(52 Aus-spielungen) |
12 Monate
(104 Aus-spielungen) |
Spielteilnahmegebühr an Veranstalter |
7,60 € |
24,70 € |
49,40 € |
98,80 € |
Losanteile und Loswert bei |
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Spielgemeinschaft 250 Teilnehmer |
1/250 |
1/250 |
1/250 |
1/250 |
Spielgemeinschaft 100 Teilnehmer |
1/100 |
1/100 |
1/100 |
1/100 |
Spielgemeinschaft 50 Teilnehmer |
1/50 |
1/50 |
1/50 |
1/50 |
§ 13
Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme, sei es auf Auszahlungen von Gewinnen, auf Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von dreizehn Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden.
§ 14
ABG hält Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit.
§ 15
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der Sitz der ABG ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, mit der Einschränkung, dass es ABG vorbehalten bleibt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 16
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden bzw. ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder des Vertrages selbst. Die betreffende Regelung ist dann unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder anfechtbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine evtl. Regelungslücke.
ABG Akquisitions- und Beratungsgesellschaft mbH, vertreten durch den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer Axel Pfeffer, Trapphofstr. 53, 44287 Dortmund, eingetragen im Handelsregister HRB 13387 Amtsgericht Dortmund
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